Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1. GÜLTIGKEIT DER BESTIMMUNGEN 

1.1. BW-medial GbR, vertreten durch Fabian Blumenberg & Lukas Winkel – D-58644 Iserlohn–
GrünerTalstraße 175, führt die Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieserGeschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen und Aufträge, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Entgegenstehende Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.

1.2. Für alle Rechtsgeschäfte mit der BW-medial GbR sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.
Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließlicheGültigkeit unserer
Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seinerGeschäftsbedingungen, es sei denn,
dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

§ 2. VERTRAGSABSCHLUS

2.1. Angebote gelten laut aktuellen Preisen und Preislisten. Hiervon betroffene, eventuelleAbweichungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

2.2. Telefonisch erteilte Aufträge gelten als angenommen, ab der Anlieferung von Text- oderBilddateien durch den Kunden, spätestens aber ab der Zusendung der erstenEntwürfe durch BW-medial GbR per Mail, WhatsApp-Nachricht oder Printdatei.

§ 3. Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten und zu bestätigen.

§ 4. Verbindlichkeit einer Bestellung

4.1. Für einen per Bestell-/Auftragsformular vom Auftraggeber erteilten Auftrag an BW-medialGbR wird die Bestellung für diesen verbindlich. D.h. für unsere erbrachte Dienstleistung ist der vereinbarte
Preis in jedem Fall – durch 30% Anzahlung und 70% bei Übergabe – zu entrichten.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrecht

5.1. Jeder an die BW-medial GbR erteilte Auftrag stellt einen Urheberwerkvertrag dar, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

5.2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nichtgegeben sein sollten. Damit stehen die BW-medial GbR (bzw. dem entsprechend imAuftrag von der BW-medial GbR tätigen Subunternehmer) insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97ff. UrhG zu.

5.3. Die BW-medial GbR überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte nach Fertigstellung.

5.4. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. Erstellte Webseiten dürfen nur für die Domain genutzt werden für die sie erstellt wurden.
Das Vervielfältigen und Verbreiten für andere Domains ist untersagt. Gleiches gilt für eigens erstellte Werbetexte. Auch hier unterliegt die Vervielfältigung auf anderen Medien oder für andere Zwecke als dem ursprünglich angedachten, der schriftlichen Genehmigung und ist je nach Art und/oder Vielzahl der Veröffentlichungen mit zusätzlichen Kosten verbunden.

5.5.Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

5.6. Die BW-medial GbR erstellt für jeden Auftrag ein individuell angepasstes, neues Design. Typische Gestaltungsstile (z.B. Fonts) oder einzelne grafische Elemente (z.B. bestimmte Fotos oder Cliparts) werden aber zwangsläufig immer wieder von der BW-medial GbR für die Auftragsbearbeitung verwendet, so dass der Auftraggeber hieran auch nach Erwerb eines Nutzungsrechts an einer von der BW-medial GbR (bzw. deren Grafikern) erstellten Grafik – ausdrücklich keine Exklusivrechte erwerben kann. Besonders gilt dies für Fotomaterial, da die Bildagenturen – von denen die BW-medial GbR seine Designlizenzen bezieht – grundsätzlich keine Exklusivrechte vergeben. 

5.7. Die für die Gestaltung eingesetzter Stilelemente und Grafiken wie Fotos, Cliparts etc. werden überwiegend lizenzfreie Grafiksammlungen oder Designkollektionen bekannter Bildagenturen oder Verlage entnommen. Hierdurch bedingt kann natürlich nichtausgeschlossen werden, dass einzelne für einen Auftrag seitens der BW-medial GbR eingesetzte Grafiken auch von anderen Nutzern dieser Sammlungen verwendet werden. Hieraus können keinerlei Ansprüche gegenüber BW-medial GbR erhoben werden. Außerdem behalten wir uns das Recht auf eine mehrfache Verwendung ausdrücklich vor, sofern die Lizenzbestimmungen dies erlauben. Selbstverständlich kann auch „exklusives“ Material verwendet werden, hier muss dann aber die notwendige Lizenzgebühr und der Beschaffungsaufwand extravergütet werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Punkte ausdrücklich an. 

§ 6.Gewährleistung, Mängel

6.1. Die BW-medial GbR verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

6.2. Die BW-medial GbR verpflichtet sich bei nachweislich, eigenverschuldeter, mangelhafter Leistung zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl.

6.3. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatzoder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Er kann lediglich die Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit,Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.

6.4. Beanstandungen, seitens des Auftraggebers oder durch ihn autorisierte Personen, gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der BW-medial GbR geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen und somit nicht mehr Gegenstand nachfolgender
Reklamationen. 

§ 7.Haftungsbeschränkungen

Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet dieBW-medial GbR bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 8. Widerrufsbelehrung

8.1. Auftraggeber/Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (Einschreiben Brief) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.
Der Widerruf ist zu richten an die folgende Adresse, und zwar per E-Mail oder Brief-Einschreiben:
Mail: kontakt@bw-medial.de, per Post:BW-medial GbR, Grüner Talstraße 175, 58644 Iserlohn.

8.2. Ein Widerruf Ihrer Buchung ist nur bis zum Zeitpunkt des Gestaltungsbeginns möglich, da die Ware kundenspezifisch angefertigt wird [§312d IV (1) BGB].

§ 9.Auftragsablauf und Garantievereinbarung

9.1. Nach Eingang der Anzahlung vomAuftraggeber nimmt die BW-medial GbR die Arbeit an dem erteilten Auftrag auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist (ohne genaue Termin-Vereinbarung: innerhalb von maximal 14 Arbeitstagen) einen entsprechenden Musterentwurf.
Der Entwurf ist durch einen deutlich sichtbar als Muster gekennzeichnet.Webseiten werden in Form jeweiligen Links zur Prüfung und Abnahme dem Auftraggeber übermittelt.

9.2. Jeder Entwurf wird dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme übermittelt. Soweit möglich wird grundsätzlich die Übermittlung per E-Mail/SMS bevorzugt.

9.3. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des Entwurfs entsprechend seiner im Angebot enthaltenen Anzahl Korrekturschleifen Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern. Üblich sind drei kostenlose Korrekturschleifen so lange nichts anderes vereinbart wurde.
Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, wird der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, da hier dann kein Fehler seitens der BW-medial GbR vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für seine Änderungswünsche detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit die BW-medial GbR diese dann Best möglichst umsetzen kann. Die Wünsche für derartige Änderungen dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht deutlich überschreiten. Dieses Recht garantieren wir für alle Festpreisangebote unserer angegebenen Preise und Preislisten. Einen vollständigen Neuentwurf berechnen wir lt. unseren Preislisten. Bei allen Aufträgen, die auf einem Preisangebot unseres Hauses basieren, bieten wir ein einfaches Änderungsrecht an. D.h. kleinere Änderungswünsche des Kunden (z.B. Änderungen am Text, Austausch von Fotos oder ähnliches) werden einmalig kostenfrei ausgeführt, solange dieser Aufwand keine komplett neue Bearbeitung erfordert. Änderungen bedürfen auch hier der Schriftform. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands. Die hierbei entstehenden Kosten, basieren auf den angegebenen Preisen für Zusatzleistungen und Änderungen. (s.o.) 

§ 10.Pflichten und Haftung des Auftraggebers

10.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign-Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen und diese nach Auftragserteilung vorzulegen.

10.2. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber.

10.3. Der Auftraggeber stellt die BW-medial GbR von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die BW-medial GbR stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

10.8. Die von der. BW-medial GbR erstellten und durch „MUSTER“-Text gekennzeichneten Gestaltungsvorschläge dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden und dienen nicht der Vervielfältigung, Verbreitung oder Weiterleitung/Überlassung an Dritte. 

§ 11.Vergütung

11.1. Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen etc.) sowie Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage der vorab vereinbarten Preise bzw. –soweit erfolgt – auf Grundlage eines schriftlichen Angebots von der BW-medialGbR.

§ 12.Rechnung, Abnahme

12.1. Die BW-medial GbR stellt nacherfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug zahlbar ist. Hiervon sind Zahlungen und Zahlungseingänge, die in Vorkasse geleistet wurden zu berücksichtigen. Die Originalgrafik (ohne Musterkennung) bzw. die erstellten Webseiten wird/werden grundsätzlich erst nach Zahlungseingang der Abschlussrate zur Verfügung gestellt.

12.2. Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel 14 Arbeitstage, wenn nicht anders schriftlich vereinbart) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Sofern eine Abnahme auch nach maximal 15 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird von der BW-medial GbR in Rechnung gestellt.

12.3. Bei Zahlungsverzug kann die BW-medial GbR Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz derEuropäischen Zentralbank p.a. verlangen.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie dieBerechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen. 

§13.Zahlungsbedingungen

13.1. Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend des jeweils gültigen Angebots, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt rein netto ohne Abzüge fällig. Sollte mit dem Auftraggeber eine Ratenzahlung vereinbart worden sein, so sind die darin enthaltenen Termine ausdrücklich einzuhalten. Bei verspäteter Zahlung wird umgehend die Gesamtsumme fällig. In Auftrag gegebene und ausgeführte Arbeiten, die später vom Kunden nicht mehr abgenommen oder benötigt werden, werden mit dem jeweils aktuellen Stundensatz (lt. Ihrem Angebot) in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für erbrachte Zusatzleistungen, die bei der Angebotserstellung noch nicht ersichtlich waren und sich erst während der Projektarbeit ergeben haben. 

§14.Schlussbestimmungen

14.1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die BW-medial GbR die für ihn erstellten Grafiken,Webseiten etc. bei Bedarf als „Referenz“ in der öffentlichen Galerie auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis der Arbeiten verwenden darf. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in der ebenfalls für Werbezwecke verwendeten Kundenliste aufgenommen werden darf. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, die wir im Rahmen für Agenturen ausführen, die wiederum als Wiederverkäufer auftreten und
die BW-medial GbR um Anonymität bzw. Kundenschutz bitten.

14.2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenenDaten in unserer EDV-Anlage gespeichert, automatisch verarbeitet und ausgewertet werden. Die Daten werden nur für interne Zwecke genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

14.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von der BW-medial GbR.

14.4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.5. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.6. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweckweitgehend erreichen.